Wenn Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen, lässt sich der Verlauf Ihrer Rechtsangelegenheit beeinflussen. Ein Rechtsanwalt verhindert durch die Einhaltung wichtiger Fristen unwiderrufliche Entscheidungen zu Ihren Ungunsten. Zudem erhält nur ein Rechtsanwalt vollständige Einsicht in die behördlichen bzw. gerichtlichen Akten, deren Inhalt von großer Bedeutung für den Ausgang Ihres Verfahrens sein kann.
Zudem in Verfahren mit Anwaltszwang wie z.B. Scheidungsverfahren oder Verfahren vor dem Landesgericht, kann nur der Rechtsanwalt wirksam Prozesshandlungen vornehmen, z.B. Klage erheben, Rechtsmittel einlegen oder Anträge stellen.
Nehmen Sie alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen mit. Bringen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, werden die Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie die Versicherungsnummer benötigt. Wenn Sie schon selbst bei der Rechtsschutzversicherung eine Schadennummer zu Ihrem Fall erhalten haben, sollten Sie auch diese benennen können.
Grundsätzlich werden wir Sie vor einem Erstberatungstermin immer darauf hinweisen, welche Unterlagen zum Termin mitzubringen sind oder welche Informationen parat gehalten werden sollen.
Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch darf für die Verbraucher nicht höhe als 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 €, und hängt von der Dauer und Intensität des Gesprächs ab.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Das bedeutet, dass sich der Rechtsanwalt weder sachkundig machen noch die Erstberatung schriftlich zusammenfassen muss. Der Rechtsanwalt muss und kann häufig auch in einem ersten Beratungsgespräch noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes liefern. Der Rechtsanwalt wird erstmalig mit einem rechtlichen Problem konfrontiert. Außerdem können für eine abschließende Einschätzung unter Umständen weitere Recherchen erforderlich sein.
Bei einem Beratungsauftrag ist der Rechtsanwalt hingegen verpflichtet, umfassend den Sachverhalt zu klären und sich zur Rechtslage zu informieren. Er haftet für die Folgen seiner Empfehlungen und Ratschläge. Bei komplexen Sachverhalten kann daher der Beratungsaufwand entsprechend hoch sein, was sich dann auch in der Vergütung niederschlagen wird.
Im zivilgerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz, dass die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits, also Anwalts und Gerichtskosten, tragen muss.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz trägt jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit gewonnen hat. Die Gerichtsgebühren trägt die unterlegene Partei.
Das Prozessrisiko setzt sich zusammen aus den Anwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Klage. Es sind die Kosten der am Verfahren beteiligten Rechtsanwälte sowie die Kosten für das Gericht, Zeugen und Sachverständige.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihre Erfolgschancen bereits im Vorfeld sehr genau einschätzen.
Wir sind bundesweit tätig. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in ganz Deutschland.
Vorbeugen besser als heilen!
Wann ein Rechtsanwalt einzuschalten ist, muss natürlich jeder Mandant für sich selbst entscheiden.
Spätesten jedoch dann, wenn per Gesetz anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist, muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Wir bieten Seminare und Schulungen zu verschiedenen Rechtsthemen an. Inhalte und Dauer können nach Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Sprechen Sie uns an!
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