Was ist Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit (die Zeit vom 1. des Monats der Heirat bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags) erworbenen Altersversorgungen (Renten, betriebliche Rentenversicherungen, private Altersvorsorge, Pensionen etc.) der beiden Eheleute geteilt. Dabei bekommt jeder Ehegatte die Hälfte der Rente des anderen Ehegatten, die dieser während der Ehezeit hinzuerworben hat. Im Ergebnis, bezogen auf die Ehezeit, haben beide Ehegatten eine gleich hohe Altersversorgung.
Frau M. wandte sich an mich mit der Bitte, die Scheidung so schnell wie möglich abzuwickeln. Ich habe meine Mandantin dahingehend beraten, mit ihrem noch Ehemann eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen. Mit meiner Unterstützung konnte eine für meine Mandantin interessensgerechte Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. Drei Monate nach Einreichung des Scheidungsantrags wurde meine Mandantin geschieden.
Das nichteheliche Kind des Herrn U. lebte seit der Geburt bei der Kindesmutter. Herr U. hatte weder das Sorgerecht noch konnte er eine einvernehmliche Umgangsregelung mit der Kindesmutter herbeiführen. Mit meiner Unterstützung im gerichtlichen Verfahren hat Herr U. das gemeinsame Sorgerecht übertragen bekommen. Darüber hinaus ist mir gelungen eine Wechselmodellregelung zu erreichen.
Für Herrn W. wurde ich im Scheidungs- und im Unterhaltsverfahren tätig. Seine Ehefrau hatte ein Trennungs- und Scheidungsunterhalt geltend gemacht. Dabei hatte sie nicht berücksichtigt, dass ein Wohnvorteil sowie fiktiver Verdienst angerechnet werden müssen, was die Höhe des Unterhaltsanspruchs erheblich beeinflusste. Bei dem Scheidungsunterhalt hatte sie für mehrere Jahre nach der Scheidung ein Unterhalt im vierstelligen Bereich gefordert. Mir ist gelungen den Vortrag der Ehefrau zu ehebedingten Nachteilen zu erschüttern, mit der Folge, dass Herr U. kein Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung leisten musste.