Arbeitsrecht mit Alena Vogel

Für Arbeitnehmer

  • Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Lohn und Gehalt
  • Befristungen

Für Arbeitgeber

  • Beratung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Überprüfung von Abmahnungen und Kündigungen
  • Beratung in Abfindungsfragen
  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Vertretung im Beschlussverfahren
  • Begleitung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft

Für Betriebsräte

  • Systematische Beratung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Betreuung
  • Schulungen
  • Coaching im Konfliktfall
  • Unterstützung bei Umstrukturierungen (Sozialpläne)
  • Beratung bei Betriebsratsgründung
  • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

Arbeitsrecht mit Alena Vogel

Für Arbeitnehmer

  • Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Lohn und Gehalt
  • Befristungen

Für Arbeitgeber

  • Beratung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Überprüfung von Abmahnungen und Kündigungen
  • Beratung in Abfindungsfragen
  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Vertretung im Beschlussverfahren
  • Begleitung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft

Für Betriebsräte

  • Systematische Beratung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Betreuung
  • Schulungen
  • Coaching im Konfliktfall
  • Unterstützung bei Umstrukturierungen (Sozialpläne)
  • Beratung bei Betriebsratsgründung
  • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

98% der Mitarbeiter verlieren bis zu 47% ihres Gehalts, wenn sie einen Arbeitsvertrag ohne Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts unterzeichnen

Ich berate über versteckte Möglichkeiten bei der Erlangung einer neuen Arbeitsstelle und helfe dabei, einen Arbeitsvertrag so profitabel wie möglich zu erstellen und abzuschließen.
Meine Mandanten:
1/
Erhalten 45% mehr Gehalt, als Ihre Kollegen
2/
Bekommen Zusatzleistungen und weitere Gehaltsbestandteile
3/
Erhalten bei Kündigung Maximale Abfindung
4/
Sind 100% über alle Möglichkeiten und Risiken bei der Arbeit informiert

Ich vertrete Ihre arbeitsrechtlichen Interessen
wie meine eigenen

  • Kündigung, Verlust des Arbeitsplatzes
  • Abmahnung, Eintrag in die Akte
  • Lohn, falsch berechnet oder nicht bezahlt
  • Urlaub, zu wenig oder nicht wie beantragt
  • Abfindung, ob und wie hoch
  • Vertrag, Schrittform, wesentliche Bedingungen
  • Eigenkündigung, Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden
  • Aufhebungsvertrag, verhandeln, gestalten, prüfen
Vertrag auf dem Tisch der Kanzlei wird unterschrieben

Ich weiß wie:

  • Sie sich gegen eine Kündigung währen können
  • Sie sich im Falle einer unrechtmäßigen Abmahnung verhalten sollen
  • Sie einen Aufhebungsvertrag schließen können
  • Sie eine Abfindung beanspruchen können
  • Sie Ihren Lohnanspruch durchsetzen können
  • Sie einen Arbeitsvertrag gestalten können

Selbst aus den schwierigsten und kompliziertesten Situationen helfe ich Ihnen einen Ausweg zu finden

Herr U.

Herr U. wandte sich an mich mit folgendem Anliegen: Sein Arbeitgeber hatte ihn aufgrund eines unstreitigen Fehlverhaltens von dem Dienst freigestellt, ihm eine fristlose Kündigung angedroht und zu einer Anhörung zwecks Sachverhaltsaufklärung in Anwesenheit des Personalleiters und des Betriebsrats eingeladen. Ich habe Herrn U. zu dem Anhörungstermin begleitet und konnte für Ihn einen Aufhebungsvertrag mit der bezahlten Freistellung, Einhaltung der Kündigungsfrist sowie Auszahlung einer fünfstelligen Abfindung erreichen.

Firma X. GmbH

Die Firma X GmbH hatte sich an mich mit folgendem Problem gewandt: Es sollen einige Arbeitsplätze abgebaut werden und dies möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzungen. Mit meiner Unterstützung, durch strukturierte Beratung und Vertragsgestaltung, konnte der Personalabbau durch Vertragsänderungen und Aufhebungsverträge verwirklicht werden. Dadurch konnten für beide Seiten kostspielige und unangenehme Kündigungsschutzverfahren vermieden werden.

Frau L.

Frau L. wandte sich an mich mit der Bitte, sie bei der Beendigung des Arbeitsvertrages zu unterstützen. Aufgrund ihrer Erkrankung konnte sie ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen und wollte ihr Arbeitsverhältnis auflösen. Eine Eigenkündigung kam für sie aufgrund nachteiliger Folgen nicht in Frage. Allerdings hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit ihr krankheitsbedingt zu kündigen. Durch strategisches Verhandeln mit dem Arbeitgeber konnte ich für Frau L. ein Aufhebungsvertrag mit der bezahlten Freistellung, Einhaltung der Kündigungsfrist und einer fünfstelligen Abfindung erreichen.

* Die Namen sind frei erfunden, da die Nennung von Mandantennamen berufsrechtlich unzulässig ist. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Mandate grundsätzlich nicht benennen kann.

Antworten auf häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht

1/ Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung?
  • Ein Anspruch auf Abfindung gibt es nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.
  • Zum Beispiel in § 9 Kündigungsschutzgesetzes ist geregelt, dass das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen hat, wenn das Gericht feststellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, dem Arbeitnehmer jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
  • Auch in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes ist ein Abfindungsanspruch geregelt. Dort heißes es, dass der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt und der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Klageerhebungsfrist keine Kündigungsschutzklage erhebt.
  • Denkbar wäre eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Ist der Abfindungsanspruch nicht ausdrücklich geregelt, muss die Abfindung geschickt ausgehandelt werden.
2/ Kündigung erhalten - was tun?
  • Haben Sie eine Kündigung erhalten, ist die Kündigungsschutzklage der einzige Weg, wirksam gegen eine Kündigung vorzugehen. Hierfür haben Sie allerdings nur drei Wochen Zeit. Wenn Sie diese Frist verpassen oder nicht klagen, akzeptieren Sie die Kündigung und können sich grundsätzlich auch später nicht mehr gegen die Kündigung zur Wehr setzen.
  • Die 3-Wochen-Frist beginnt mit dem tatsächlichen Zugang der schriftlichen Kündigung. Als Arbeitnehmer kann man die Kündigungsschutzklage bei dem am Arbeitsort zuständigen Arbeitsgericht erheben.
  • Ich empfehle Ihnen bereits in diesem Stadium einen Anwalt zu kontaktieren, um die Erfolgsaussichten einer solchen Kündigungsschutzklage genau einschätzen zu können.
3/ Schützt Krankheit vor Kündigung?
  • Nein. Sind Sie arbeitsunfähig erkrankt, so schützt Sie dies nicht vor dem Ausspruch einer Kündigung. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass während einer Erkrankung keine Kündigung erfolgen darf. Ob die Kündigung schließlich wirksam ist und ob insbesondere ein Kündigungsgrund vorliegt, sollte Sie nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen.
4/ Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?
  • Das ist gesetzlich nicht geregelt. Unter Umständen kann bereits eine Abmahnung ausreichen, um eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen. Dies ist bei erheblichen Pflichtverstößen der Fall. Dabei kommt es auf das Ergebnis der Interessenabwägung an.

    Im Rahmen der Interessenabwägung wird anhand der Schwere der Pflichtenverstöße, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Häufigkeit der Pflichtenverstöße sowie etwaigen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen beurteilt, ob der Arbeitgeber bereits nach der ersten Abmahnung kündigen durfte oder ob es mehrerer Abmahnungen bedurfte.
5/ Abmahnung erhalten - was tun?
  • Mit der Abmahnung möchte Sie der Arbeitgeber auf einen Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten hinweisen (Hinweisfunktion der Abmahnung) und Sie vor Wiederholungen dieses Fehlverhaltens warnen (Warnfunktion der Abmahnung), indem er für den Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses androht.
  • Die Abmahnung ist eine Verwarnung. Die Abmahnung wird der Arbeitgeber in Ihre Personalakte legen. Dennoch sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen! Denn häufig bereiten die Arbeitgeber mit der Abmahnung eine Kündigung vor.
  • Halten Sie die Abmahnung für nicht gerechtfertigt, können Sie den Arbeitgeber zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte auffordern. Gegebenenfalls können Sie die Abmahnung gerichtlich überprüfen lassen, indem Sie gegen Ihren Arbeitgeber auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte klagen.
6/ Was ist ein Aufhebungsvertrag?
  • Ein Aufhebungsvertrag wird im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Kündigung um eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Grund für einen Aufhebungsvertrag kann zum Beispiel sein, dass der Arbeitnehmer einen Job in einem anderen Unternehmen antreten und die alte Arbeitsstelle deshalb möglichst schnell, aber im guten Einvernehmen verlassen will. Oder wenn Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden wollen.
7/ Welche Rechte haben Minijobber?
  • Wer einen 450-Euro-Job ausübt hat grundsätzlich gleiche Rechte wie die Vollzeitarbeitnehmer. Das gesamte Arbeitsrecht ist in vollem Umfang anwendbar, sodass z. B. die Vorschriften zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zum Mindestlohn, zum Mutterschutz, Kündigungsschutz oder Urlaub, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, gelten.

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine in das Kontaktformular eingegebenen Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet und genutzt werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.
Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.